§ 42 Abs. 1 WDOWehrdisziplinarordnung
Auf Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten und gegen vorläufige Festnahmen nach…
§ 11 Abs. 1 SoldGGGesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten
Soldatinnen und Soldaten, die sich von Dienststellen der Bundeswehr, von Vorgesetzten oder von Kameradinnen oder Kameraden wegen eines in § 1 Abs. 1 oder 2…
§ 71 Abs. 1 Nr. 3 SEGGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
für Soldatinnen und Soldaten, solange sie sich in einem Wehrdienstverhältnis befinden, die Wehrbeschwerdeordnung anzuwenden ist und die Beschwerde keine…
§ 119 Abs. 1 WDOWehrdisziplinarordnung
Gegen Beschlüsse des Truppendienstgerichts und gegen richterliche Verfügungen ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig, soweit das Gesetz…
§ 43 Abs. 2 Nr. 2 WDOWehrdisziplinarordnung
die Generalinspekteurin der Bundeswehr oder den Generalinspekteur der Bundeswehr.