BZRG — InhaltsübersichtZweiter Teil Das Zentralregister›Erster Abschnitt Inhalt und Führung des RegistersGesetzBund§ 8 BZRG(weggefallen)Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister · Zweiter Teil, Erster Abschnitt § 7§ 9 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 7§ 9