ChemG — InhaltsübersichtErster Abschnitt Zweck, Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenGesetzBund§ 3b ChemG(weggefallen)Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen · Erster Abschnitt § 3aDiese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 3a