§ 7 Abs. 1 ChemVerbotsVVerordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 Spalte 3 auf diese Vorschrift verwiesen wird, an den in § 5 Absatz 2 genannten Empfängerkreis abgibt oder für…
§ 16e Abs. 1 ChemGGesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung nimmt als benannte Stelle nach Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch in Verbindung mit Artikel 73…
§ 16g Abs. 2 Nr. 5 ChemGGesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Übermittlung der im Vergiftungsregister gespeicherten Informationen in nicht personenbezogener Form
§ 16f Abs. 1 ChemGGesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Wer als Lieferant eines Erzeugnisses im Sinne des Artikels 3 Nummer 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Erzeugnisse im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der…
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 ChemGGesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Inhalt und Form von Antrags- oder Mitteilungsunterlagen, die bei der Bundesstelle für Chemikalien oder einer anderen Bundesbehörde nach diesem Gesetz, einer auf…