§ 8 ContStifG
Satzung
Der Stiftungsrat kann die Satzung der Stiftung mit Genehmigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ändern.
Der Stiftungsrat kann die Satzung der Stiftung mit Genehmigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ändern.