§ 4 COV19VorsorgVVerordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19Inkrafttreten; AußerkrafttretenZitatstelle§ 1 tritt am 29. Februar 2024 und § 3 tritt am 30. Juni 2024 außer Kraft.Inkrafttreten; Außerkrafttreten