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Diese Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Bereich Verpflegungsdienstleistungen, Catering und Kantinenbetrieb vom 6. März 2024 (Amtsbl. I S. 159) außer Kraft.