Art 3 Abs. 1 DBAbkG ISR 2015Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 DBAbkG ARMGesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 DBBankAbkG GBRGesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 DBAbkG TURGesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 DBAESTGGesetz zu dem Abkommen vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.