DEÜV — InhaltsübersichtGesetz(XXXX) §§ 29 und 30 DEÜV(weggefallen)Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung · Fünfter Abschnitt§ 31 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 31