DEÜV — InhaltsübersichtAchter Abschnitt OrdnungswidrigkeitenGesetzBund§ 41 DEÜV(weggefallen)Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung · Achter AbschnittDiese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).