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Das Bundesamt setzt nach Ermittlung der bundesweiten Preisentwicklung angemessene, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügende Kostenerstattungssätze fest. Die Einzelheiten regelt das Bundesamt in einer Abrechnungsrichtlinie.
Der Bund erstattet die Verwaltungskosten, die dem Bundesamt im Zusammenhang mit der Organisation und der Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung entstehen, in angemessener Höhe. Die Einzelheiten werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesamt geregelt.
Das Bundesamt setzt nach Ermittlung der bundesweiten Preisentwicklung angemessene, den Grundsätzen der Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit genügende…
Die zu erstattenden Kosten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können in Form von kostendeckenden und angemessenen Kostenpauschalen durch das…
Die Kosten für die Durchführung und Auswertung der Zertifikatsprüfungen übernimmt das Bundesamt. Die Kostenübernahme erstreckt sich auf die einmalige…
Den Versicherungseinrichtungen sind die erforderlichen Kosten, die ihnen durch ihre Mitwirkung nach Absatz 1 entstehen, nach Pauschsätzen zu erstatten, die das…
Der Verwaltungsrat legt detaillierte Regelungen für die Zahlung der den Experten gemäß Absatz 1 entstandenen Kosten fest und aktualisiert sie bei Bedarf.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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