§ 11 Abs. 1 DeuFöVGrundstruktur der berufsbezogenen Deutschsprachförderung und Berufssprachkurse
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut auf dem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes auf. Sie wird in Berufssprachkursen nach § 12 und nach…
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 DeuFöVTeilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung
um ihre Chancen auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt zu verbessern und sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Teilnahmeberechtigung
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 DeuFöVSpezialberufssprachkurse
einzelne Berufsgruppen im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung oder zum Berufszugang,
§ 12 DeuFöVBasisberufssprachkurse
Die Basisberufssprachkurse dienen der Erreichung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
§ 45a Abs. 1 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung unterstützt werden. Diese Maßnahmen bauen in der Regel auf…