§ 32 Abs. 2 Nr. 2 PfandBGPfandbriefgesetz
die Vereinbarung über die Übertragung der im Deckungsregister eingetragenen Werte und der Verbindlichkeiten aus Pfandbriefen als Gesamtheit und gegebenenfalls…
§ 35 Abs. 4 PfandBGPfandbriefgesetz
§ 30 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 36a Abs. 3 PfandBGPfandbriefgesetz
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend bei Anwendung eines Instrumentes nach den Artikeln 24 bis 26 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014.
§ 30 Abs. 1 PfandBGPfandbriefgesetz
Die in die Deckungsregister eingetragenen Werte einschließlich der Werte im Sinne des Absatzes 3 sowie die bei der Deutschen Bundesbank unterhaltene…
§ 34 Abs. 2 PfandBGPfandbriefgesetz
Im Falle der Gewährung einer Gegenleistung gilt § 30 Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend. § 30 Abs. 3 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle des…