§ 37 Nr. 2 Buchst. c IRegGGesetz zum Implantateregister Deutschland
das Verfahren zur Prüfung der übermittelten Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit und zur Ergänzung und Berichtigung der übermittelten Daten durch die…
§ 10 Abs. 2 WaffRGGesetz über das Nationale Waffenregister
Bevor die Registerbehörde die Daten speichert, prüft sie, ob die Daten plausibel sind. Die Registerbehörde prüft die Plausibilität ausschließlich automatisiert.…
§ 4 Abs. 2 PersAnGDVO SNPersonalanalysegesetz-Durchführungsverordnung
Die Staatskanzlei prüft die Plausibilität der übermittelten Daten und sichert zusammen mit den auskunftspflichtigen Stellen die Datenqualität.
§ 8 Abs. 2 AZRGGesetz über das Ausländerzentralregister
Die Registerbehörde hat programmtechnisch sicherzustellen, daß die zu speichernden Daten zuvor auf ihre Schlüssigkeit geprüft werden und gespeicherte Daten…
§ 3 Abs. 4 Nr. 1 LKRG NRWGesetz über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein – Westfalen
prüft, ob die ihr übermittelten Daten nach § 2 Absatz 5, 6 und 8 plausibel und vollständig sind und veranlasst bei Unklarheiten eine Klarstellung der…