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(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1245)
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Dienstleistungsangebot,
Sprachliche und schriftliche Kommunikation,
Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,
Kundenbetreuung,
Software, Netze und Dienste, Lernziel c,
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,
Kundenbindung,
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,
Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen
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