Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik · Teil 5
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Anlage 2 DirektZahlDurchfVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen