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Die Schule informiert die Eltern über die Organisation des Distanzunterrichts.
Der Plan zur Organisation des Distanzunterrichts ist so angelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule unbeschadet des § 3 Absatz 6 für den Distanzunterricht erreichbar sind.
Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nach § 6 Absatz 1 nachkommt.
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen…
Die Eltern können nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden und an Schulveranstaltungen teilnehmen, die ihre Kinder…
Die Verantwortung der Eltern für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht erstreckt sich im Berufskolleg auch auf die Mitverantwortlichen…
Der Distanzunterricht ist Teil des nach Absatz 1 vorgesehenen Unterrichts. Er dient dem Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele durch Vertiefen,…
Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige…
Der Unterricht in den Schulen soll auch dann im größtmöglichen Umfang erteilt werden, wenn der Präsenzunterricht zeitweilig aus einem Grund des § 2 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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