§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStGEinkommensteuergesetz
Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen,…
§ 61 Abs. 8 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
Für alle übrigen Vermögensgegenstände, die vor dem 1. Juli 1990 angeschafft wurden, sind als Ersatzwerte aktuelle Anschaffungs- oder Herstellungskosten…
§ 37 Abs. 3 SächsKAGSächsisches Kommunalabgabengesetz
Für die Bewertung der vor dem 1. Juli 1990 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter gilt § 46 der Gemeindehaushaltsverordnung entsprechend. Absatz 1…
§ 53 Abs. 3 KommHVOKommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) Vom 10. Oktober 2006
Für Vermögensgegenstände, die vor dem Stichtag für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt worden sind, darf von Absatz 2 abgewichen…
§ 2 DMBilGInventar
Auf das Inventar zum 1. Juli 1990 ist § 240 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. In das Inventar sind auch solche Vermögensgegenstände aufzunehmen,…