Art 3 Abs. 1 DollBBerAbk2GGesetz zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben
Über das im Geltungsbereich dieses Gesetzes befindliche Vermögen von juristischen Personen, die am 8. Mai 1945 ihren Sitz im Deutschen Reich innerhalb seiner…
§ 20 DöKVAGErsatzgerichtsstand im Inland
Kommt in den Fällen der Artikel 20 und 21 des Vertrags die Zuständigkeit den deutschen Gerichten zu und ist ein Gerichtsstand im Geltungsbereich dieses Gesetzes…
§ 348 Abs. 1 InsOInsolvenzordnung
Für die Entscheidungen nach den §§ 344 bis 346 ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Niederlassung oder, wenn eine…
§ 22 Abs. 1 DöKVAGAnwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld
Die Entscheidung eines österreichischen Gerichts, mit der das Konkursverfahren über das Vermögen eines Arbeitgebers eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines…
Art. 3 Abs. 2 EuInsVOVERORDNUNG (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung)
Hat der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, so sind die Gerichte eines anderen Mitgliedstaats nur…