§ 3b Abs. 1 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Teilzeitbeschäftigung nach § 3a darf das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine unterschiedliche Behandlung von Richterinnen und Richtern mit…
§ 12 Abs. 1 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach den §§ 7, 9 oder 10 dürfen das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen. Eine unterschiedliche Behandlung von…
Art. 1 Abs. 2 SN-9496Erstes Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen und beamtenrechtlicher Regelungen
Teilzeitbeschäftigung und Urlaub nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 sowie Teilzeitbeschäftigung nach § 8b Abs. 1 Satz 1 oder Teilzeitbeschäftigung nach § 8a…
§ 11 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Wird Teilzeitbeschäftigung beantragt, sind die Richterinnen und Richter auf die Folgen ermäßigter Arbeitszeit hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen für…
§ 13 Abs. 4 LGG NRWGesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Ermäßigung der Arbeitszeit darf das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen. Eine unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten mit ermäßigter…