§ 3 Abs. 2 ZSKGGesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
Die Stellung des Deutschen Roten Kreuzes als anerkannte nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz sowie die der anderen freiwilligen Hilfsgesellschaften und ihres…
§ 4 DRKGRechtsstellung
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne des Artikels 26 des I. Genfer Abkommens.
§ 1 Abs. 1 DRK-SDDSGGesetz zur Regelung des Datenschutzes für den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes
Dieses Gesetz regelt den Umgang des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Suchdienst) mit personenbezogenen Daten, soweit der DRK-Suchdienst im Auftrag…
§ 5 DRKGAufgaben
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ermächtigt. Die…
Art. 2 Nr. 24 Buchst. a Ziff. ii 32017R1509VERORDNUNG (EU) 2017/1509 DES RATES vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007
einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem Recht der DVRK gegründet oder eingetragen ist,