DruckerAusbV — InhaltsübersichtGesetzBundgeltende Fassung§ 12 DruckerAusbVAufhebung der Anerkennung von AusbildungsberufenVerordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck § 11§ 13 Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Steindruckers und der Steindruckerin für den Bereich Handwerk wird aufgehoben. § 11§ 13