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Werden personenbezogene Daten bei einer dritten Person oder einer nicht-öffentlichen Stelle erhoben, so hat die oder der Erhebende diese auf Verlangen über den Erhebungszweck zu informieren, soweit dadurch schutzwürdige Belange der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. Werden die Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die sie zur Auskunft verpflichtet, ist die dritte Person beziehungsweise die nicht-öffentliche Stelle auf diese Vorschrift, anderenfalls auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben, hinzuweisen.
1Werden personenbezogene Daten bei einem Dritten erhoben, ist dieser auf Verlangen auf den Erhebungszweck hinzuweisen, soweit dadurch schutzwürdige Interessen…
Werden Daten bei der betroffenen Person erhoben, so ist sie in geeigneter Weise über den Verwendungszweck, das Bestehen von Löschungsfristen, Auskunfts-,…
Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit deren Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die…
Werden Daten bei einer dritten Person oder einer anderen nicht öffentlichen Stelle erhoben, so ist diese auf Verlangen über den Verwendungszweck aufzuklären.…
Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Die betroffene…
Werden personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen auf Grund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft verpflichtet, ist der Dritte auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.