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Die Ausgleichsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Empfänger im Freistaat Sachsen, deren Einnahmen in den Monaten Januar bis Dezember 2025 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets im Vergleich zum Referenzzeitraum Januar bis Dezember 2019 zurückgegangen sind und deren Ausgaben nicht gedeckt werden können aus
Fahrgeldeinnahmen
Ausgleichszahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die vor dem 1. Mai 2023 geregelt wurden und nicht die Umsetzung des Deutschlandtickets betreffen, sowie
Ausgleichszahlungen nach allgemeinen Vorschriften im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.