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Im verpflichtenden Bereich werden der Unterricht und die sonstigen Pflichtveranstaltungen gemäß der Stundentafel auf die Vormittage und drei Nachmittage (Montag, Mittwoch, Freitag) verteilt.
Der tägliche Pflichtaufenthalt der Schülerinnen und Schüler in der Schule darf achteinhalb Zeitstunden nicht überschreiten.