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Die Städte Grevenbroich und Wevelinghoven sowie die Gemeinden Gustorf, Frimmersdorf, Hemmerden - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Kapellen (Erft) und Neukirchen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Grevenbroich und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die neue Stadt Grevenbroich werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Glehn die Flurstücke:
Gemarkung Glehn Flur 21 Nr. 42 bis 44, 46 bis 50, 116, 117, 119 bis 123, 155, 156, 158, 159, 162 bis 164;
aus der Gemeinde Bedburdyck die Flurstücke:
Gemarkung Bedburdyck Flur 9 Nr. 125 bis 128, 151, 152.
Das Amt Hemmerden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Grevenbroich.
aus der Gemeinde Kleinenbroich die Flurstücke:
aus der Gemeinde Neukirchen die Flurstücke:
aus der Stadt Neviges die Gemarkung, Fluren und Flurstücke:
Gemarkung Greven Flur 95 Nrn. 9, 12, 14 und 16 bis 18;
Gemarkung Angermund Flur 1 Nr. 1 bis 6;
aus der Stadt Wermelskirchen die Flurstücke:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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