§ 11 DüVAnforderungen an die Geräte zum Aufbringen
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik…
§ 3 Abs. 5 Nr. 8 DüngGDüngegesetz
die Technik und die Verfahren zum Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8,
§ 7 Abs. 1 DüVAnwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
Die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln entgegen den Anwendungsbeschränkungen, die sich für die genannten…
§ 3 Abs. 3 Nr. 2 DüVGrundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
nach Maßgabe der nach Landesrecht zuständigen Stelle erneut zu ermitteln.
§ 6 Abs. 5 Nr. 3 DüVZusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln
die Bestimmungen des Beschlusses in der Genehmigung eingehalten werden.