§ 23 Abs. 6 StBerGSteuerberatungsgesetz
Eine Beratungsstelle darf ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie und der Beratungsstellenleiter nach Überprüfung der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen bei der…
§ 30 Abs. 2 StBerGSteuerberatungsgesetz
Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StBerGSteuerberatungsgesetz
über Einrichtung und Führung des Verzeichnisses nach § 30 Abs. 1 sowie über die sich auf die Eintragung beziehenden Meldepflichten der Lohnsteuerhilfevereine,
§ 2 Nr. 4 DVLStHVNachweise
ein Verzeichnis der Beratungsstellen, deren Eröffnung im Bezirk der für die Anerkennung zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 1) beabsichtigt ist, sowie die nach den…
§ 20 Abs. 2 Nr. 2 StBerGSteuerberatungsgesetz
wenn die tatsächliche Geschäftsführung des Lohnsteuerhilfevereins nicht mit den in § 14 bezeichneten Anforderungen an die Satzung übereinstimmt;