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Die zuständige Bezirksregierung überprüft, ob das dem Studiengang zugrundeliegende Konzept die berufsrechtlichen Vorgaben des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. I S. 359) geändert worden ist, und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S. 39), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 360) geändert worden ist, einhält. Das für das Recht des Hebammenberufs zuständige Ministerium stellt den zuständigen Bezirksregierungen zu diesem Zweck eine Checkliste zur Verfügung, welche die notwendigen Vorgaben systematisch tabellarisch zusammenfasst. Näheres ergibt sich aus der Anlage dieser Verordnung.
Wesentliche Änderungen des Studiengangskonzeptes nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens werden gemäß § 12 Absatz 3 des Hebammengesetzes durch die jeweils zuständige Bezirksregierung überprüft.
Die Hochschule soll der zuständigen Bezirksregierung zur Erleichterung der Überprüfung des Studiengangskonzeptes eine Stellungnahme möglichst unter Angabe der Fundstellen im Studiengangskonzept vorlegen, aus der sich ergibt, dass und in welcher Weise das eingereichte Studiengangskonzept die in dieser Verordnung genannten Anforderungen erfüllt.
Wesentliche Änderungen des Konzeptes nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens werden durch die zuständige Landesbehörde überprüft.
Die Studiengangskonzepte unterliegen der Überprüfung durch die zuständige Landesbehörde im Akkreditierungsverfahren. Wesentliche Änderungen der…
Das für das Recht des Hebammenberufs zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung des für den Hebammenberuf zuständigen…
Gemäß § 25 Absatz 2 des Hebammengesetzes in Verbindung mit § 13 Absatz 3 der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen sowie § 6 Absatz 2 Nummer 9 und 10 der…
Wesentliche Änderungen der Studiengangskonzepte nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens unterliegen ebenfalls der Überprüfung durch das für Pflegeberufe…
Die Genehmigung der Studiengangskonzepte erteilt das für die Gesundheitsfachberufe zuständige Ministerium. Die nach den §§ 5 und 6 der Zuständigkeitsverordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.