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Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Reiterhöfe im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten in der freien Landschaft und im Walde bereitzuhalten und zu vermieten. Abschnitt VI Markierung von Wanderwegen
Das für Naturschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Einzelheiten über die Kennzeichnung nach Absatz 1 zu regeln sowie die Höhe…
Die Jagdabgabe für die Erteilung von Jagdscheinen beträgt für den 1. Jahresjagdschein 34,50 Euro,2. Dreijahresjagdschein 89,00 Euro,3. Tagesjagdschein 13,00…
Die Fischereiabgabe ist für das jeweilige Kalenderjahr zu entrichten und kann für bis zu fünf Jahre im Voraus entrichtet werden. Die Höhe der Fischereiabgabe…
Kennzeichen, die in anderen Bundesländern für das Reiten in der freien Landschaft oder im Walde vorgeschrieben sind, gelten als Kennzeichen im Sinne von § 62…
Rinder: 3,30 Euro,
Als Jagdaufwandsentschädigung werden gewährt: Wildart höchstens Euro Bemerkungen 1. männl. Rot- und Rehwild mit Kopfschmuck [2] a) jagdbar bzw. abschussreif b)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.