Art. 1 Abs. 1 SN-20993Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
Für eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform bei elektronischen Verwaltungsakten in Verfahren nach § 12a Absatz 1 gilt § 1 Satz 1 des Gesetzes zur…
Art. 3 SN-20338Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen
Nach § 2 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S.…
§ 69 Abs. 2 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsakte, die das förmliche Verfahren abschließen, sind schriftlich zu erlassen, schriftlich zu begründen und den Beteiligten zuzustellen; in den Fällen…
Art. 1 Abs. 6 Nr. 27 SN-19635Viertes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
„3. das Verfahren im Einzelnen, insbesondere a) die Übermittlung elektronischer Dokumente und
§ 69 Abs. 2 VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsakte, die das förmliche Verfahren abschließen, sind schriftlich zu erlassen, schriftlich zu begründen und den Beteiligten zuzustellen; in den Fällen…