DWDRahmenVbg SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 DWDRahmenVbg SLZweckRahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Hydrometeorologie und Wasserwirtschaft vom 2./30. Juli 2001§ 2 Zweck dieser Rahmenvereinbarung ist die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Hydrometeorologie und Wasserwirtschaft zwischen dem DWD und dem Saarland.§ 2