§ 4 Abs. 1 EAG-BehandVAllgemeine Anforderungen an die weitere Behandlung von entfernten Stoffen, Gemischen und Bauteilen
Die nach § 3 entfernten Bauteile, Gemische und Stoffe sind der Vorbereitung zur Wiederverwendung zuzuführen oder zu recyceln.
Anhang VII 32012L0019RICHTLINIE 2012/19/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
1. Mindestens folgende Stoffe, Gemische und Bauteile müssen aus getrennt gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten entfernt werden: — PCB-haltige (PCB:…
Erwägungsgrund 17 32012L0019RICHTLINIE 2012/19/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Eine spezifische Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist unbedingt notwendig, um zu verhindern, dass Schadstoffe in das rezyklierte Material oder…
Anlage Nr. – EAG-BehandV(zu § 3 Absatz 1 Nummer 5) Nicht abschließende Liste der Altgeräte mit besonders hohen Wertstoffgehalten in Leiterplatten
Festplatten (auch in PCs oder Servern), wenn nicht aus Datenschutzgründen komplett zerkleinert
Art. 13 32000L0053Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I Technische Mindestanforderungen für die Behandlung gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 3 1. Standorte…