§ 14 HSchmidtStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
§ 13 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 14 WBStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 21 EBKrGGesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1964 in Kraft.