Anlage 3 EBO
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)
1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie bei Oberleitung sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen: 1.1 Halbes Breitenmaß des Stromabnehmers, 1.2 Schwingung des Stromabnehmers, 1.3 Auslenkung des Stromabnehmers im Gleisbogen, 1.4 Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung), 1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in 1.2 enthaltenen Anteil von 66 mm überschreitet, 1.6 Zufallsbedingte Verschiebungen aus Gleislageunregelmäßigkeiten; hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigen werden. 1.7 Mindestabstand von der Oberleitung Nennspannung kVAbstand mmWechselstrom15150(100)Wechselstrom25220(150)Gleichstrom1,535(25)Gleichstrom350(35)
2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.6 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden: 2.1 Schwingung und Auslenkung (zu 1.2 und 1.3) Arbeitshöhe des Stromabnehmers mmVerschiebung mm65001705000110 Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden. 2.2 Ausladung bei Radien von 100 m und mehr (zu 1.4) Radius mAusladung mmSpurweiteSpurweite≤ 1445 mm≤ 1470 mm100431203915034200302501528300132640011245001023600922800821100082020006193000618ₒₒ518
Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden. 2.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung (zu 1.5) Arbeitshöhe des StromabnehmersVerschiebung bei Überhöhung oder Überhöhungsfehlbetrag mm66100130150160mmmm65000315876855000023445764
Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.
2.4 Zufallsbedingte Verschiebungen (zu 1.6) Arbeitshöhe des StromabnehmersVerschiebungbei nicht festgelegtem Gleisbei festgelegtem Gleisbei festgelegtem Gleis und einem Überhöhungs- oder Querhöhenfehler ≤ 5 mmmmmm6500999532600092872955008580275000797325 Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden. 3 Mindestfahrdrahthöhe über Schienenoberkante Nennspannung kVHöhe mmWechselstrom154950Wechselstrom255020Gleichstrom1,54850Gleichstrom34865