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Ein Unternehmen ist gemeinschaftsweit tätig, wenn es mindestens 1 000 Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten und davon jeweils mindestens 150 Arbeitnehmer in mindestens zwei Mitgliedstaaten beschäftigt.
Eine Unternehmensgruppe ist gemeinschaftsweit tätig, wenn sie mindestens 1 000 Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten beschäftigt und ihr mindestens zwei Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten angehören, die jeweils mindestens je 150 Arbeitnehmer in verschiedenen Mitgliedstaaten beschäftigen.
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck a) „gemeinschaftsweit operierendes Unternehmen“ ein Unternehmen mit mindestens 1 000 Arbeitnehmern in den…
Als länderübergreifend werden Angelegenheiten erachtet, die das gemeinschaftsweit operierende Unternehmen oder die gemeinschaftsweit operierende…
Diese Richtlinie gilt je nach Entscheidung der Mitgliedstaaten: a) für Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern in einem Mitgliedstaat oder b) für Betriebe…
das Unternehmen hatte im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss angenommen wurde oder hätte angenommen werden müssen, im Durchschnitt mehr als 5 000…
Im Fall einer SCE, die ausschließlich von natürlichen Personen oder von nur einer einzigen juristischen Person sowie natürlichen Personen gegründet wird, die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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