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Betreiber von
Windenergieanlagen ab einer installierten Leistung von einem Megawatt oder
Freiflächenanlagen ab einer installierten Gesamtleistung von einem Megawatt
zu Auflagen, die die ausschreibende Stelle mit der Ausstellung der Zahlungsberechtigung verbinden darf und die sicherstellen sollen, dass die…
§ 71 Absatz 2 bis 6 ist auch für Zahlungen an die Betreiber von Anlagen nach Absatz 1 anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden. Wenn…
dürfen nicht zu höheren als im Teil 3 vorgesehenen Zahlungen führen und
die Summe der erhaltenen Zahlungen in Euro,
eine Pflicht zu einer Geldzahlung vorzusehen und deren Höhe und die Voraussetzungen für die Zahlungspflicht zu regeln,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.