EEG 2023 — InhaltsübersichtTeil 3 Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung›Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung›Unterabschnitt 1 Anzulegende WerteGesetzBund(XXXX) §§ 46a bis 47 EEG 2023(weggefallen)Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien · Teil 3, Abschnitt 4, Unterabschnitt 1 § 46§ 48 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 46§ 48