§ 52 Abs. 1 WindSeeGGesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 200 Euro pro Kilowatt zu installierender…
§ 18 Abs. 1 WindSeeGGesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 100 Euro pro Kilowatt zu installierender…
§ 32 WindSeeGGesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestimmt sich aus der Gebotsmenge nach § 30 Absatz 1 Nummer 4 des…
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 GEEVVerordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
mit 30 Euro pro Kilowatt für Windenergieanlagen an Land.
§ 37a EEG 2023Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro…