§ 31 Abs. 1 Nr. 2 HkRNDVDurchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Regionalnachweise nur zur Kennzeichnung des Stroms, der in regionalem Zusammenhang zur Erzeugung verbraucht worden ist, nach § 79a Absatz 8 des…
§ 30 Abs. 4 HkRNDVDurchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Ein Herkunftsnachweis darf nur zur Kennzeichnung von Strommengen verwendet werden, die der Stromlieferant, auf dessen Antrag die Entwertung erfolgt ist, in…
§ 35 HkRNDVDurchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Die Registerverwaltung erklärt Regionalnachweise für verfallen, wenn sie nicht spätestens 24 Kalendermonate nach dem Ende des Erzeugungszeitraums entwertet…
§ 29 Abs. 1 Nr. 2 HkRNDVDurchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
wenn die durch die Regionalnachweise verkörperte Strommenge die auf Grund des Vertrages nach Nummer 1 geschuldete Strommenge in diesem Jahr nicht übersteigt und
§ 34 HkRNDVDurchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Die Registerverwaltung erklärt Herkunftsnachweise für verfallen, wenn sie nicht spätestens 18 Kalendermonate nach dem Ende des Erzeugungszeitraums entwertet…