§ 5 Nr. 1 16. ÄndG LAGSechzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Beihilfen zum Lebensunterhalt gelten als Leistungen an Unterhaltshilfe; soweit es sich um Steigerungsbeträge nach § 301a Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes…
§ 55 Abs. 2 SBeamtVGSaarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG) Vom 13. Oktober 2021*
1Neben dem Waisengeld wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt, der dem Betrag für das erste Kind nach § 66 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes entspricht, wenn in…
§ 17 Abs. 3 8. ÄndGLAGAchtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
Bei Berechtigten, die selbst oder deren zuschlagsberechtigte Angehörige für den Monat Dezember 1956 Anspruch auf eine Rente aus den gesetzlichen…
§ 12 Abs. 3 8. ÄndGLAGAchtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
Soweit an einen Berechtigten, der Unterhaltshilfe auf Zeit erhalten hat und wegen Erreichens des Grundbetrags (§ 273 Abs. 2 Satz 1 des Lastenausgleichsgesetzes)…
§ 27 Abs. 2 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
In den in Absatz 1 bezeichneten Fällen wird die Unterhaltshilfe oder die Beihilfe zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 1. Januar 1960 ab…