§ 13 Abs. 2 Nr. b) EG-FGVEinzelgenehmigung für Fahrzeuge
es sich um Fahrzeuge nach Artikel 24 Absatz 8 der Richtlinie 2007/46/EG handelt.
§ 17 Abs. 1 EG-FGVÜbereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
Für jedes dem genehmigten Typ entsprechende Fahrzeug hat der Inhaber der EG-Typgenehmigung eine Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IV Teil A der…
§ 4 Abs. 4 EG-FGVErteilung der EG-Typgenehmigung
Die EG-Typgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp oder die zu genehmigenden Systeme, Bauteile oder…
§ 3 Abs. 1 EG-FGVAnwendungsbereich und Voraussetzungen
Für die Genehmigung von nach der Richtlinie 2007/46/EG sind die Bestimmungen dieser Richtlinie anzuwenden.
Art. 38 Abs. 7 32013R0168VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Übereinstimmungsbescheinigung für Fahrzeuge, die nach Artikel 40 Absatz 2 genehmigt wurden, muss in ihrem Titel folgenden Zusatz tragen: „Für…