§ 18 EG-FGVErlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
Die EG-Typgenehmigung erlischt, wenn eine oder mehrere der EG-Typgenehmigungen nach den in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien…
§ 7 Abs. 1 EG-FGVErlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
Die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge erlischt, wenn neue Anforderungen eines für das genehmigte Fahrzeug geltenden Rechtsakts im Sinne des Artikels 3 Nummer 1…
Art. 27 Abs. 2 Buchst. a 32025R0014VERORDNUNG (EU) 2025/14 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 (Text von Bedeutung für den EWR)
wenn die Produktion der nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräte mit EU-Typgenehmigung freiwillig endgültig eingestellt wird;
§ 39 Abs. 6 EG-FGVÜbergangsvorschriften
EG-Typgenehmigungen, die für Fahrzeugtypen vor dem 1. Juli 2005 nach der Richtlinie 74/150/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften…
Art. 35 Abs. 2 Buchst. c 32018R0858VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
wenn die Herstellung von Fahrzeugen in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ freiwillig und endgültig eingestellt wird, wovon ausgegangen wird, wenn in den…