§ 1077 Abs. 2 ZPOZivilprozessordnung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die in Artikel 16 Abs. 1 der…
§ 1076 ZPOZivilprozessordnung
Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung…
Art. 19 Abs. 2 32024L1069RICHTLINIE (EU) 2024/1069 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Prozesskostenhilfe in grenzüberschreitenden Zivilverfahren gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates gewährt wird.
§ 1078 Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung
Für eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Prozessgericht oder das Vollstreckungsgericht zuständig. Die Anträge müssen in…
§ 1097 Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung
Die Formblätter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 und andere Anträge oder Erklärungen können als Schriftsatz, als Telekopie oder nach Maßgabe des § 130a…