§ 23 PAuswVVerordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
Auf einen elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät sind § 14 Absatz 1 mit der Maßgabe, dass abweichend von § 14 Absatz 1 Nummer 1 vor der…
§ 12 Abs. 3 eIDKGElektronischer Identitätsnachweis
Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten Für die Einzelheiten der Datenübermittlung gilt § 18 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, 4 und…
§ 10a Abs. 3 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Im Zuge der Übermittlung nach Absatz 1 Satz 1 erzeugt der Ausweishersteller einen neuen Sperrschlüssel sowie eine neue Sperrsumme und übermittelt diese Daten…
§ 19 Abs. 2 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Der Ausweishersteller speichert zur Durchführung des Auskunftsanspruchs nach § 10a Absatz 5 Satz 1 zu jeder Übermittlung nach § 10a Absatz 1 Satz 1 das dienste-…
§ 4 Abs. 4 eIDKGKartenmuster; Seriennummer; Chip
Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden: Zur Einrichtung eines…