Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Vom 29. November 2010
1Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Kalenderjahr. 2Wenn die Art des Betriebes es erfordert, kann die Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.
§ 10 EigVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen