§ 7 BekVOVerordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung - BekVO) Vom 15. Oktober 1981
Die Vorschriften der §§ 1 und 3 bis 6 dieser Verordnung gelten für die Gemeindeverbände entsprechend.
§ 25 EigVOAnwendung von Bestimmungen der Kommunalhaushaltsverordnung
Die Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung über die Vergabe von Aufträgen sowie über Stundung, Niederschlagung und Erlass finden auf die Eigenbetriebe…
§ 1 Abs. 1 EigVORechtsgrundlage und Bezeichnung des Eigenbetriebes
Die gemeindlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können als Eigenbetriebe nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und dieser…