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Die §§ 2, 4, 8, 9 und 11 bis 15 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 tritt am 1. Januar 2004 außer Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 24. August 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern In Vertretung Arnold Vaatz Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung
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