Art. 5 Abs. 2 32025D2322BESCHLUSS (GASP) 2025/2322 DES RATES vom 13. November 2025 zur Unterstützung der Stärkung der staatlichen Kapazitäten zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen und zur Eindämmung der Auswirkungen konventioneller und in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien
Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet jedoch sechs…
§ 6 Abs. 2 PflegeZGGesetz über die Pflegezeit
Die Dauer der Befristung des Arbeitsvertrages muss kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein oder den in Absatz 1 genannten Zwecken zu entnehmen sein.
Art. 5 Abs. 2 32022D2275BESCHLUSS (GASP) 2022/2275 DES RATES vom 18. November 2022 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS) zur Verhinderung der unerlaubten Verbreitung
Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet…
Art. 5 Abs. 2 32026D0612BESCHLUSS (GASP) 2026/612 DES RATES vom 16. März 2026 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace VI“)
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarungoder sechs Monate nach seinem Inkrafttreten,…
Art. 5 Abs. 2 32026D1704BESCHLUSS (GASP) 2026/1704 DES RATES vom 10. Juli 2026 zur Unterstützung der Durchführung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen an nichtstaatliche Akteure
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung oder sechs Monate nach dem Zeitpunkt seiner…