Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
(nicht mehr anzuwenden)
Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes vom 23. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2327)mit folgender Maßgabe:Die Verordnung ist ab 1. Januar 1991 anzuwenden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.